Kanzlei für Urheberrecht
Ihr Fachanwalt für Urheberrecht
Das Urheberrecht stellt „Werke“ unter rechtlichen Schutz. Außerdem macht es die Nutzung geschützter Werke – ob Foto, Text, Grafik oder Musik – meist von einer Lizenz abhängig.
Bedeutung hat das Urheberrecht damit für Kreative, die Werke erschaffen, aber auch für Unternehmen, die diese Werke rechtskonform nutzen wollen.
Beratung im Urheberrecht und Schulungen
Um richtig mit dem Urheberrecht umgehen zu können, muss man wissen, wann das Urheberrecht greift und welche Auswirkungen es hat. Nur so kann man sicher einschätzen, wann man ein Foto, einen Text oder z. B. eine Grafik im Internet oder im Print-Bereich in welcher Art rechtskonform nutzen kann – mit einer Lizenz oder teils lizenzfrei.
Ich prüfe deshalb für Sie, ob Texte oder Grafiken urheberrechtlich geschützt sind und berate Sie, wie Sie kreative Leistungen (Werke) rechtskonform nutzen können. Außerdem schule ich bei Bedarf Ihre Mitarbeiter (Marketingabteilung Unternehmen, Agenturen etc.), um Ihre Haftungsrisiken als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang zu minimieren.
Wenn Sie Bedarf haben an allgemeiner Beratung zum Thema Urheberrecht oder gerne Ihre Mitarbeiter im Urheberrecht schulen wollen…
Lizenzverträge, AGB etc.
Wer Fotos, Texte oder Grafiken kommerziell nutzen will, benötigt dafür in der Regel passende Lizenzen – Lizenzen, die widerspiegeln, in welchem Medium ein Werk in welcher Art und Weise genutzt werden darf.
Unternehmen unterstütze ich, indem ich Verträge wie z. B. Fotografenverträge oder Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Marketingagenturen bzw. Webagenturen prüfe und z. B. den Umfang der übertragenen Rechte eindeutig kläre.
Für Fotografen, Texter, Filmschaffende oder Grafiker und Agenturen erstelle ich (Muster-) Verträge und Nutzungsbedingungen bzw. AGB, um eine rechtssichere Nutzung von Werken durch Kunden zu ermöglichen.
Autoren und Komponisten stehe ich bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verlagsverträgen zur Seite. Dabei trete ich – je nach Wunsch – offen gegenüber der Gegenseite auf oder unterstütze bei der Verhandlung eines Vertrages im Hintergrund.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Prüfung von Urheber-Lizenzverträgen oder Hilfe um Umgang mit den Verwertungsgesellschaften benötigen…
Urheberrechtsverletzungen: Abmahnung, einstweilige Verfügung etc.
Die unberechtigte Nutzung von Fotos und Texten wird umgangssprachlich oft als „Fotoklau“ bzw. „Textklau“ bezeichnet. Dahinter steckt rechtlich die Nutzung von Fotos oder Texten ohne passende urheberrechtliche Lizenz.
Kreative (Fotografen, Texter, Grafiker etc.) vertrete ich in Fällen von Textklau oder Fotoklau, wenn Werke z. B. auf einer Website, auf Facebook, bei ebay (Produktfotos) oder in Broschüren / Katalogen unberechtigt genutzt werden. Außerdem gehe ich gegen Verletzungen des Rechts auf Nennung des Urhebers (fehlende Nennung) vor.
Sie wollen gegen eine Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage vorgehen und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Sprechen Sie mich gerne an – ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht!
Abmahnung erhalten?
Unternehmen und Privatleute unterstütze ich auch sehr kurzfristig, wenn Sie wegen eine Bildrechtsverletzung oder wegen Textklau eine Abmahnung erhalten haben oder Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder Klage zugestellt wurde, kurze Fristen laufen und Sie nun auf Unterlassung in Anspruch genommen werden oder Schadensersatz in nicht unerheblicher Höhe leisten sollen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben: Nichtstun verschlimmert die Angelegenheit im Zweifel! Ich helfe schnell und unkompliziert, Ansprüche effektiv abzuwehren oder verhandle für Sie einen angemessenen Vergleich.
Meine Leistungen im Urheberrecht | Überblick
Urheberrecht für Unternehmen & Privatpersonen, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Fotografenverträge, Urheberrechtsverletzung, Verlagsverträge für Autoren, Verlagsverträge für Komponisten, Beratung zum Urheberrecht, Medienrecht, Internetrecht,