Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht
Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht | Regensburg
Das Wirtschaftsrecht ist ein weites Feld. Ein wichtiger Teil des Wirtschaftsrechts ist das Wirtschaftsvertragsrecht. Denn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens – ob Start Up, etablierter Mittelstand oder Großunternehmen – basiert nicht selten auf guten Verträgen.
Vertragsgestaltung für Unternehmen
Verträge sind ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Unternehmen – von Anfang an. Ob Unternehmer, StartUp, Mittelstand oder internationales Großunternehmen: Solide Verträge sichern Unternehmen in viele Richtungen ab und können direkt zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
Individuelle Kooperationsverträge „B2B“, die der Situation beider Partner genau Rechnung tragen, stellen eine gute Zusammenarbeit auf rechtlich sichere Beine und können so eine jahrelange, verlässliche Zusammenarbeit ermöglichen. Lizenzverträge z. B. im Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht bzw. Designrecht sind oftmals die Basis für wirtschaftlichen Erfolg – sei es durch Einlizenzierung von Know How in das eigene Unternehmen oder durch Lizenzvergaben an Dritte im Bereich Geistiges Eigentum. Nicht zuletzt gehört auch die Prüfung oder Gestaltung von individuell angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der individuellen Situation des Unternehmens Rechnung tragen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zu den wichtigen Bereichen im Wirtschaftsrecht.
Ich biete Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, neben der einzelfallbezogenen Beratung und Vertretung an, sie als „externe Rechtsabteilung“ fortlaufend zu begleiten.
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung oder Vertragsverhandlung? Oder benötigen Sie neue AGB bzw. wollen ihre derzeitigen AGB prüfen lassen? Dann sprechen Sie mich gerne unverbindlich an. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Beratung und Vertretung bei Vertragsverletzungen im Wirtschaftsrecht
Nicht immer werden Verträge ordnungsgemäß erfüllt oder überhaupt erfüllt. Vor allem bei Verträgen zwischen Unternehmen geht es dann relativ schnell um größere Summen Geld, zum Beispiel im Hinblick auf Schäden oder Forderungen. Problematisch ist auch, wenn fremde Vertragsverletzungen es einem selbst unmöglich machen, vertraglichen Verpflichtungen mit Dritten nachzukommen (sog. Regressfälle). Rechtlich wie taktisch ist dann Einiges zu beachten und zu bedenken. Zunächst geht es darum, die rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus Vertragsverletzungen ergeben, richtig zu analysieren, rechtlich zutreffend zu bewerten und prozessuale Risiken richtig einzuschätzen.
Denn je nach rechtlicher Verhandlungsposition und Beweislage sind die Möglichkeiten unterschiedlich – entweder um mit Nachdruck eigene Forderungen geltend zu machen oder Forderungen von Vertragspartnern von sich zu weisen. Je nach Reaktion der Vertragspartner ist anwaltliche Unterstützung in derartigen Situationen sinnvoll oder sogar notwendig, wenn Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern vor Gericht gehen.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Unternehmen bei Streitigkeiten über Vertragsverletzungen einerseits bei außergerichtlichen Verhandlungen, um rechtliche Auseinandersetzungen möglichst effizient, zeitnah und rechtlich nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Ist andererseits die Gegenseite an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert, ein außergerichtliches Vergleichsangebot inakzeptabel oder ein Vergleich nicht gewünscht, vertrete ich Unternehmen natürlich auch mit Nachdruck vor Gericht, um Forderungen durchzusetzen (Schadensersatz etc.) oder Forderungen abzuwehren.
Sie benötigen einen externen Rechtsanwalt, der im Falle von Vertragsverletzungen mit dem richtigen Augenmaß für Sie außergerichtliche Lösungen mit Ihren Vertragspartnern erarbeitet? Oder benötigen Sie einen externen Rechtsanwalt, der Forderungen effizient vor Gericht geltend macht bzw. abwehrt? Dann sprechen Sie mich gerne an. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.