Markenanmeldung – Schritt für Schritt erklärt

Sie haben bereits eine Marke im Kopf, die Ihr Unternehmen repräsentieren soll? Eine Markenanmeldung hilft, um ihre Ideen zu schützen. ‚
Was Sie hierbei beachten müssen und wie Sie richtig vorgehen, erläutert Ihnen der folgende Beitrag.

Markenanmeldung
Möchten Sie eine Marke anmelden? Ich helfe Ihnen!
0941 785 22 510 oder kanzlei@anwalt-walch.de.

Inhalt

  1. Was ist eine Marke?
  2. Welche Vorteile ergeben sich durch eine eingetragene Marke?
  3. Wo wird die Marke angemeldet??
  4. Welche Schritte sind für die Markenanmeldung notwendig?
  5. Wie lange ist eine Marke geschützt?
  6. Worauf ist nach erfolgreicher Markenanmeldung zu achten?
  7. Fazit

1. Was ist eine Marke?

Die Marke ist ein Kennzeichen, das Produkte (Waren und/oder) Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen Produkten anderer Unternehmen unterscheidet. Mit Anmeldung und Eintragung steht dem Markeninhaber das „Monopolrecht am Kennzeichen“ gegenüber jüngeren Zeichen  zu.

Das bedeutet: Nur der Inhaber darf die Marke nutzen,  andere von der Nutzung ausschließen oder mittels Lizenz zur Verwendung berechtigen. Es gibt verschiedene Arten von Marken:

  • Die Wortmarke schützt Wörter, Slogans, Buchstaben oder Zahlen, z.B. „BMW“, „4711“.
  • Die Bildmarke schützt Abbildungen und Symbole, z.B. den “Swoosh” (Nike-Logo). Ebenso kann eine Kombination eines Wortes und Bildes geschützt werden. Man spricht dann von einer Wort-/Bildmarke, z.B. „GoreTex“ Logo.
  • Die Farbmarke schützt bestimmte Farben und Farbzusammenstellungen, z.B. „Milka-Lila“.
  • Die Hörmarke schützt Töne und Tonfolgen, z.B. Jingle.
  • Die Positionsmarke schützt Positionen, z.B. Knopf im Ohr bei „Steiff“-Tieren.
  • Die Formmarke schützt 3D-Gestaltungen, z.B. „Cola“-Flasche.

2. Welche Vorteile ergeben sich durch eine eingetragene Marke?

Eine Markenanmeldung lohnt sich aus verschiedenen Gründen für Sie:

  • Als Inhaber einer eingetragenen Marke sind ausschließlich Sie berechtigt, diese zu nutzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrer Branche ein besonderes Image aufzubauen und sich vor Nachahmern zu schützen. Wenn Sie möchten, können Sie auch Lizenzen an Dritte vergeben und ihre Marke auf diesem Weg verwerten (z.B. im Rahmen eines Franchisevertrages). Ihnen steht es frei, wie die Lizenz ausgestaltet sein soll. So sind Beschränkungen auf ein bestimmtes Gebiet oder in zeitlicher bzw. inhaltlicher Hinsicht möglich (sogenannte single-use-Klausel).
  • Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter anderem durch den Markenwert. Den Richtwert bildet die hypothetische Lizenzgebühr. Je höher die Lizenzgebühr für Markenrechte sind, die Sie verlangen könnten, desto höher ist auch Ihr Unternehmenswert. Markenrechte sind damit als Vermögenswerte zu betrachten. Möchten Sie Ihr Unternehmen später verkaufen, können Sie den Verkaufspreis steigern, indem Sie Ihre Marken eintragen und schützen lassen. Der Käufer wird durch das bereits etablierte Image Investitionen sparen. Außerdem darf er mit dem erworbenen Markenwert seine Bilanz aufbessern.
  • Ihre eingetragene Marke kann Ihnen dabei helfen, andere Märkte zu erschließen und neue Produkte anzubieten. Auch ein Unternehmenswandel oder eine neue Positionierung am Markt lässt sich durch Marken vereinfachen.
  • Sie laufen nicht Gefahr, dass Ihnen die bereits genutzte Marke später durch einen Konkurrenten “weggeschnappt” wird.

Eine Markenanmeldung ist nicht nur für größere sondern auch für kleine Unternehmen und Start-Ups dringend zu empfehlen. Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft.

3. Wo wird die Marke angemeldet?

Für die Markenanmeldung im deutschen Raum ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig.

Für Markenschutz im europäischen Raum ist eine Anmeldung beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante notwendig. Mit der sogenannten Unionsmarke haben Sie dann einheitlichen Schutz innerhalb aller Mitgliedsstaaten der EU.

Schutz im weiteren internationalen Raum erhalten Sie, indem Sie beim DPMA Länder angeben, auf die sich der Markenschutz erstrecken soll. Hierfür ist ein Antrag auf internationale Registrierung notwendig, den das DPMA oder das EUIPO an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiterreicht. Man spricht von der Registrierung einer IR-Marke. Nach Anmeldung der deutschen oder europäischen Basismarke können Sie zunächst auch noch abwarten und den Antrag auf internationale Registrierung auch noch nachträglich stellen. Wenn Sie dabei bestimmte Frist beachten, können Sie zusätzlich auch noch den Prioritätstag der Basismarke in Anspruch nehmen.

4. Welche weiteren Schritte sind für die Markenanmeldung notwendig?

Damit voller Markenschutz entsteht, sind insbesondere diese Schritte notwendig (am Beispiel der Anmeldung beim DPMA):

1. Bereits vor der Anmeldung ist es wichtig, sich einen Überblick über alle schon bestehenden Marken in Ihrer Branche zu verschaffen. Nur so schließen Sie aus, dass Ihre vermeintlich neue Marke schon in identischer oder ähnlicher Form besteht.

Hierzu sollten Sie eine Recherche der Datenbanken und Register in Auftrag geben. Laien können kaum erkennen, welche Ähnlichkeiten später zu einem Widerspruch (siehe unten) eines Konkurrenten und zur Löschung Ihrer Marke führen können.

Es ist dringend davon abzuraten, eine Marke ohne vorherige Recherche nach etwaigen Kollisionsmarken einfach anzumelden. Im Worst Case kann es passieren, dass Sie von Ihrem vermeintlichen Monopolrecht jahrelang Gebrauch machen und Sie erst dann von einem Konkurrenten aufgrund eines prioritätsälteren Zeichens in Anspruch genommen werden. Sie laufen dann nicht nur Gefahr, Ihre bereits etablierte Marke zu verlieren, sondern können sich auch umfangreichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen.

Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und erprobter Expertise gerne zur Seite. Sie erreichen uns unter 0941 785 22 510 oder kanzlei@anwalt-walch.de.

2. Bei der Anmeldung der Marke beim DPMA müssen Sie Angaben zur Identität des Anmelders (Name, Firmendaten) machen und die Marke exakt beschreiben. Außerdem ist anzugeben, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen der Markenschutz gelten soll (z.B. Stoffe, Körperpflegemittel).

Je genauer Sie Ihre Marke hinsichtlich Design, Farbe und Form beschreiben, desto unwahrscheinlicher sind Schutzlücken. Hierzu können z.B. auch Skizzen oder Hörbeispiele angeführt werden.

3. Im nächsten Schritt müssen Sie die Anmeldegebühr in Höhe von 290 € (elektronische Anmeldung) bezahlen. In dieser Gebühr sind drei Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Möchten Sie weitere Klassen umfassen, kostet dies 100 € je Klasse. Wünschen Sie eine Beschleunigung des Anmeldeverfahrens, wird eine Gebühr von 200 € fällig.

4. Nachdem alle Angaben übermittelt wurden und Sie die Anmeldegebühr bezahlt haben, prüft das DPMA Ihre Anmeldung. Das Amt nimmt jedoch nur in den Blick, ob absolute Eintragungshindernisse bestehen, d.h.

  • Bestehen absolute Schutzhindernisse?
  • Sind alle Formalitäten der Anmeldung erfüllt?
  • Ist die Marke irreführend oder täuschend?
  • Liegt ein Verstoß gegen gute Sitten oder andere Vorschriften vor?

5. Wenn keine Bedenken bestehen, wird Ihre Marke in das Register eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.

6. Ab diesem Zeitpunkt läuft für Dritte die dreimonatige Widerspruchsfrist. In diesem Zeitraum können Konkurrenten und Inhaber älterer Markenrechte Widerspruch gegen Ihre Neueintragung einlegen.

Das DPMA prüft nämlich nicht, ob bereits ältere identische Marken existieren und verletzt wurden oder eine Verwechslungsgefahr besteht (sogenannte relative Schutzhindernisse). Ist der Widerspruch erfolgreich, führt dies zur Löschung der neu eingetragenen Marke.

Für die Gebührenzahlung haben Sie nämlich drei Monate ab Anmeldung Zeit. Wann Sie diese Gebühren zahlen, hat auf den Prioritätstag keine Auswirkungen, da der Schutz rückwirkend zum Anmeldetag entsteht.

Manchmal empfiehlt es sich,  im Anmeldeverfahren besondere Taktiken anzuwenden, z.B. die Marke sofort und ohne Kollisionsprüfung anzumelden, die Anmeldegebühr noch nicht einzuzahlen, eine Recherche durchzuführen und erst anschließend durch Einzahlung oder Nichteinzahlung zu entscheiden, ob die Anmeldung aufrecht erhalten werden soll.

Wie Sie sehen, erfordert eine rechtssichere Markenanmeldung vertieftes Know-How. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Markenanmeldung und sorgen für verlässlichen Schutz. Sie erreichen uns unter 0941 785 22 510 oder kanzlei@anwalt-walch.de.

5. Wie lange ist eine Marke geschützt?

Die Dauer des nationalen Schutzes beläuft sich zunächst auf 10 Jahre. Gleiches gilt für die Unionsmarke. Beginn der Schutzdauer ist der Eingang der Anmeldung. Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich.

Diese richtet sich danach, für wie viele Klassen Schutz beansprucht wird (750 € bei bis zu drei Klassen, ab der vierten Klasse zusätzlich 260 € pro weiterer Klasse).

6. Worauf ist nach erfolgreicher Markenanmeldung zu achten?

Mit der Anmeldung und Eintragung sind die wichtigsten Schritte zum optimalen Markenschutz getan. Damit dieser nicht gefährdet wird, sollten Sie fortlaufend die einschlägigen Datenbanken und Register auf Neueintragungen überprüfen lassen.

Sind Sie in Ihren Schutzrechten verletzt, können Sie innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Sie verteidigen damit Ihr prioritätsälteres Markenrecht. Die Widerspruchsgebühr beträgt 120 € bzw. die Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 120 €. Diese Angaben gelten für deutsche Marken.

Lassen Sie sich bei der Markenüberwachung anwaltlich helfen. Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter 0941 785 22 510 oder kanzlei@anwalt-walch.de.

7. Fazit

  • Die Marke ist ein Kennzeichen, das Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Geschützt werden neben Worten auch Bilder, Töne oder Farben.
  • Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht am Kennzeichen, das ihn zur Nutzung berechtigt. Er kann Dritte von der Nutzung ausschließen oder ihnen Lizenzen erteilen.
  • Mit eingetragenen Marken können Sie ein Image aufbauen, Ihren Unternehmenswert steigern und sich vor Nachahmern schützen.
  • Markenschutz setzt eine Anmeldung beim zuständigen Amt und die Bezahlung der Anmeldegebühr voraus. Das Amt prüft außerdem, ob absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.
  • Inhaber älterer Rechte können sich nach der Eintragung mittels Widerspruchs innerhalb von drei Monaten wehren, wenn sie in ihren Schutzrechten verletzt sind.
  • Überwachen Sie fortlaufend Datenbanken und Register auf Neueintragungen, um die Beeinträchtigung Ihrer Marke zu verhindern.

Bildquellennachweis: Aleksandar Stojanov | PantherMedia