Anwaltskanzlei für Markenrecht
Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht in München & Regensburg.
Bundesweite Beratung und Vertretung durch spezialisierten Fachanwalt.
Marken sind für Unternehmen oft ein wichtiges und meist auch ein sehr wertvolles Wirtschaftsgut.
Markenschutz in all seinen Facetten sollte deswegen von Anfang an – und damit im Zweifel von der Unternehmensgründung an – professionell betrieben werden.
Markenanmeldung: Schutzfähigkeit im Markenrecht
Grundlage für jede „Marke“ ist ihre Schutzfähigkeit. Nicht jedes Wort oder jede (dreidimensionale) Grafik bzw. Wortbildkombination ist schutz- und als Marke eintragungsfähig. Deswegen beginnt markenrechtliche Beratung – sofern es um die Eintragung einer Markenanmeldung bzw. Markeneintragung geht – mit der konkreten Prüfung der Schutzfähigkeit eines Kennzeichens.
Ist ein Kennzeichen im Markenrecht schutzfähig, gilt es außerdem rechtliche Kollisionen mit bestehenden Marken zu verhindern. Deshalb sind vor der Markeneintragung bzw. Markenanmeldung umfassende Markenrecherchen und eine rechtliche Bewertung der Rechercheergebnisse nahezu unerlässlich.
Sie wollen eine Marke anmelden?
Ich prüfe die Schutzfähigkeit der von Ihnen geplanten Marke und führe mit namhaften Unternehmen umfassende Markenrecherchen durch.
Strategische Beratung, Markenanmeldung und Markenverwaltung
Im Markenrecht ist die Schutzfähigkeit für ein Kennzeichen als Marke grundsätzlich gegeben, gilt es die Marke für bestimmte Klassen einzutragen und den optimalen Schutzumfang (räumlich und inhaltlich) zu bestimmen. Dabei ist v.a. unternehmerisch zu klären, für welche Klassen und welche Länder markenrechtlicher Schutz sinnvoll ist: Eine zu weitreichende Anmeldung verursacht immense Kosten, eine zu kurz greifende Anmeldung führt zu riskanten Lücken im Markenschutz.
Sie benötigen Unterstützung bei einer Markenanmeldung und Rat, welche Markenanmeldung in Ihrem Fall (ökonomisch) sinnvoll ist? Oder benötigen Sie laufend Unterstützung bei der Markenverwaltung. Zu einer Markenverwaltung gehören die Überwachung, die Verlängerung und der Markenschutz der Marke. Rufen Sie mich an unter 0941 785 22 510 – ich unterstütze Sie gerne!
Neben klassischen Kennzeichen, die eingetragen werden, können auch Unternehmenskennzeichen (Unternehmensnamen!) oder Titel (z. B. von Büchern etc.) markenrechtlichen Schutz bzw. Titelschutz genießen, OHNE dass es einer Eintragung Bedarf.
Haben Sie Fragen zu Unternehmenskennzeichen oder Titelschutz? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Markenlizenzen & Lizenzverträge
Marken an Dritte zu lizenzieren, ist ökonomisch oft sehr sinnvoll. Das gilt für eine Auslizenzierung aller Markenklassen an Dritte, aber auch, wenn man lediglich Rechte für einzelne Klassen an Dritte vergibt. Und nicht zuletzt ist auch das Ein-Lizenzieren von Dritt-Marken zur eigenen Nutzung oftmals sinnvoll oder für bestimmte Geschäftsmodelle schlichtweg notwendig.
Aber nur die individuelle Gestaltung von Markenlizenzverträge gewährleistet, dass individuellen Anforderungen und Konstellationen genau Rechnung getragen wird. Fehler oder schon Ungenauigkeiten in Lizenzverträgen „rächen“ sich sonst u. U. wegen langen Vertragslaufzeiten teils jahrelang. Das kann enorme ökonomische Schäden anrichten.
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie bei der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Markenlizenzverträgen mit Fachkompetenz und Erfahrung unterstützt?
Vorgehen gegen Markenverletzungen, Produktpiraterie und Nachahmungen
Wesentlicher Teil des Markenrechts ist es nicht zuletzt, effizient gegen Markenverletzungen bzw. Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Findet die Beeinträchtigung einer Marke „nur“ in den Markenregistern statt, ist beispielsweise ein Löschungsverfahren denkbar.
Aber vor allem im Zusammenhang mit Produktpiraterie und Nachahmungen etc. entstehen oft immense wirtschaftliche Schäden und – bei Qualitätsminderung von Nachahmerprodukten – ggfs. auch erhebliche Imageschäden. Entschlossenes rechtliches Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung – im Zweifel auch sehr kurzfristig! – ist dann unerlässlich: Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen auf Schadensersatz und ggfs. auf Vernichtung von Plagiaten sind dann mögliche rechtliche Schritte, die es einzuleiten gilt.
Wenn Sie feststellen, dass ein Dritter Ihre Marke(n) unberechtigt nutzt, mit Fälschungen Ihrer Markenprodukte handelt oder Sie Ihre Marke in irgendeiner anderen Form verletzt sehen: Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Nehmen Sie aber natürlich auch gerne Kontakt zu mir auf, wenn Sie eine Abmahnung aus dem Markenrecht erhalten haben oder gegen Sie ein gerichtliches Verfahren wegen Markenrechtsverletzung eingeleitet wurde!