Kanzlei für Persönlichkeitsrecht
Ihr Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts nehmen in Zeiten von Social Media rasant zu. Das gilt für Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, aber auch für die Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Mit anwaltlicher Unterstützung kann man in vielen Fällen erfolgreich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Unternehmerpersönlichkeitsrecht
Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht auf Schutz der persönlichen Ehre und auch das Recht zu bestimmen, wo Abbildungen der eigenen Person, also z. B. Fotos, gezeigt werden. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst u.a. den Ehrschutz (Schutz vor Beleidigung, Verleumdung etc.) und das Recht am eigenen Bild, gesetzlich geregelt in § 22 KUG. Diese Schutzaspekte des Persönlichkeitsrechts haben in Zeiten von Social Media für Privatpersonen enorm an Bedeutung gewonnen – gerade diese Aspekte gilt es zu verteidigen!
Ähnlich verhält es sich bei Unternehmen: Zwar werden sie auch über das Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht geschützt. Wo aber in Presse-Berichten, auf Bewertungsportalen oder über Social Media die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden (Verleumdung, Boykottaufrufe, Falschbehauptungen etc.), kann das sog. Unternehmenspersönlichkeitsrecht betroffen sein.
Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf bzw. Berichtigung und /oder Schadensersatz sind hier genauso denkbar, wie bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Sie wollen wissen, ob eine Aussage im Netz eine Meinungsäußerung ist oder doch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung? Sie wollen wissen, ob Sie als Privatperson oder Unternehmen die „Meinung“ eines Kunden in einer Bewertung oder eine unfaire Presseberichterstattung hinnehmen müssen? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Viele Gesichter der Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Die Arten von Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind so vielfältig wie die Medien, über die ein Großteil dieser Rechtsverletzungen begangen wird.
Privatpersonen sind oft von beleidigenden Posts in Sozialen Medien oder ungenehmigten Fotoveröffentlichungen (Facebook, Instagram etc.) betroffen. Aber auch das Liken oder Teilen eines beleidigenden Beitrags kann selbst schon wieder zu einer Rechtsverletzung werden!
Unternehmen trifft es oftmals mit massiv unsachlichen und rufschädigenden Bewertung oder Boykottaufrufen auf (Bewertungs-) Portalen oder in Onlinemarktplätzen (z. B. Yelp, amazon, Ebay oder ekomi) oder in der „klassischen“ Berichterstattung der Tagespresse – gedruckt oder online – oder im TV.
Sie wurden in den Sozialen Medien beleidigt? Es wurden unberechtigt Fotos von Ihnen im Netz verbreitet oder in der Zeitung abgedruckt? Wurde Ihr Unternehmen „Opfer“ einer hanebüchenen Berichterstattung oder von erlogenen Bewertungen, die Ihr Image ruinieren und wirtschaftlichen Schaden anrichten? Ich helfe Ihnen zeitnah und unkompliziert dagegen vorzugehen! Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ansprüche & Vorgehen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen (Verleumdungen), Beleidigungen oder üble Nachrede (Schmähkritik) sind nicht nur strafbar nach dem StGB, sondern gleichzeitig die Basis für zivilrechtliche Ansprüche.
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrechts sind verschiedene Ansprüche möglich, die man außergerichtlich und vor Gericht geltend machen kann. So sind Ansprüche auf Unterlassung denkbar (darauf gerichtet die Rechtsverletzung zu beseitigen und dauerhaft zu unterlassen), Ansprüche auf Widerruf und Berichtigung (vor allem bei rechtsverletzender Berichterstattung oder rechtswidriger Bewertungen) oder natürlich auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.
Wie man solche Ansprüche geltend macht – dafür gibt es wiederum unterschiedliche Möglichkeiten: So kann man Rechtsverletzungen außergerichtlich abmahnen (Abmahnung, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) und ggfs. einen außergerichtlichen Vergleich verhandeln.
Weil bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oft die Zeit drängt und schnell (re-) agiert werden muss um weitere Schäden zu verhindern, gibt es mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit, zeitnah gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie wollen gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgehen? Sie wollen es zunächst mit einer Abmahnung versuchen? Oder wollen Sie innerhalb kurzer Zeit eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen? Und wollen Sie letztlich auch Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.