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Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht | Regensburg

REchtsanwalt für Onlinehandel, ebay, amazon, Schleichbezug & UWGDas Wettbewerbsrecht hat in der Marktwirtschaft eine wichtige Funktion: es schützt den – mehr oder minder – freien Wettbewerb im Sinne der Wettbewerber selbst, aber in gewisser Weise auch im Sinne der Verbraucher.

Wettbewerbsrecht unter Konkurrenten

Das Wettbewerbsrecht schützt in erster Linie den Wettbewerb unter Wettbewerbern. Das klingt banal, ist aber ein wichtiger Fakt: Denn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dürfen grundsätzlich nur von Wettbewerbern, also Konkurrenten, beanstandet werden. Hält sich ein Unternehmen oder Unternehmer nicht an das Wettbewerbsrecht, kann eine Privatperson dagegen nicht aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgehen.

Die Werbemaßnahme eines Konkurrenten ist Ihnen nicht geheuer? Sie fragen sich, ob Sie dagegen aus dem UWG vorgehen können? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme. Ich kläre, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt und ob Sie als „Wettbewerber“ etwas dagegen unternehmen können.

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Wettbewerbsverstöße im Internet

Im Internet sind Wettbewerbsverstöße  gegen das UWG häufig und außerdem leicht nachvollziehbar. Das erhöht die Abmahngefahr im „Online-Business“ deutlich.

Grund für eine Abmahnung kann dann z. B. ein Wettbewerbsverstoß wegen fehlerhaften Angaben sein. Vor allem der Onlinehandel ist wettbewerbsrechtlich risikobehaftet, etwa wenn  Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Preisangabenverordnung, Widerrufsbelehrung, Impressum) verletzt, fehlerhafte AGB verwendet werden oder wenn Werbemaßnahmen die Vorgaben des UWG nicht beachten (vergleichende Werbung, Irreführungsverbot etc.) .

Deswegen berate ich Unternehmer und Unternehmen im Wettbewerbsrecht vor allem auch in den Bereichen Online-Handel (Online-Shop, Ebay etc.) und Werbung. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Unterstützung im Wettbewerbsrecht benötigen!

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Weiterverkauf von Tickets: Schleichbezug & UWG

Auch der vermeintliche Handel mit Veranstaltungstickets (Konzertkarten, Fußballtickets etc.) ist ein Problem aus dem Wettbewerbsrecht bzw. UWG. Meist dürfen Veranstaltungstickets laut Veranstalter-AGB nicht teurer verkauft werden als sie gekauft wurden. Verstößt man gegen diese Regelung, kann das – gerade durch den Veranstalter – abgemahnt werden.

Ob eine Abmahnung dann berechtigt ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Sie haben eine Abmahnung bekommen, weil Sie z. B. auf Ebay ein Konzert-Ticket oder Fußballticket teurer weiterverkaufen wollten? Ich prüfe, ob die Abmahnung berechtigt ist oder ob es sich, wie so oft, lohnt sich dagegen zu wehren.

Dieser Bereich ist mein Spezialgebiet!

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Überprüfung von Werbemaßnahmen

Mein Beratungs- und Leistungsangebot als Rechtsanwalt besteht einerseits aus Prüfung und Beratung, aber natürlich auch aus aktivem rechtliche Vorgehen gegen Rechtsverletzungen oder der Abwehr von Maßnahmen Dritter.

So überprüfe ich für Unternehmen beispielsweise Werbemaßnahmen (Website, Mailings, Plakate etc.) oder Werbekampagnen auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, bestenfalls bereits von Beginn der Planung an. Ich überprüfe bestehende Websites, Online-Shops oder Profile bei Online-Auktionshäusern auf wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiken und prüfe bei Bedarf entsprechende AGB.

Benötigen Sie Unterstützung bei der wettbewerbsrechtlichen Einschätzung einer Kampagne oder einer einzelnen Werbemaßnahme? Oder sind Sie Inhaber einer Marketing-Agentur und wissen nicht so recht, ob Ihre Ideen wettbewerbsrechtlich einwandfrei sind? Ich beantworte gerne Ihre Fragen!

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Angriff & Abwehr: Abmahnung, einstweilige Verfügung etc.

Kommt es zu Wettbewerbsverstößen durch Konkurrenten, sollte man dagegen mit anwaltlicher Unterstützung vorgehen. Dann kümmere ich mich für Sie darum, mit einer Abmahnung Wettbewerbsverstöße zu ahnden, fordere den Wettbewerber also auf die Rechtsverletzung zu unterlassen (Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung), Ihre Anwaltskosten zu übernehmen und Schadensersatz zu leisten. Ist eine Abmahnung nicht sinnvoll oder erfolglos, stelle ich umgehend beim zuständigen Gericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung („eV“) oder erhebe Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, kümmere ich mich selbstverständlich auch darum. Ich prüfe ob die rechtlichen Schritte gegen Sie begründet sind und leite umgehend die notwendigen Schritte ein: Das Verhandeln eines außergerichtlichen Vergleichs oder die Abwehr der Abmahnung bzw. Klage.

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